Denkmalreinigung in OÖ und Salzburg
Historische Fassaden, Naturstein und geschützte Bausubstanz reinigen wir nur so weit, wie es der Untergrund und die Freigabe hergeben. Unser Gewerbe heißt wörtlich Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger.

Der Untergrund
Alter Bestand verzeiht nichts
Naturstein saugt Wasser auf, Kalkmörtel in den Fugen ist weich, historischer Putz hält oft nur noch stellenweise. Was einmal weggeputzt ist, kommt nicht zurück. Deshalb sehen wir uns das Objekt zuerst an, bei hohen Flächen von der Hebebühne aus: welches Material, wie fest die Oberfläche, wie tief der Schmutz sitzt. Wo der Untergrund heikel ist, legen wir eine Probefläche an einer wenig sichtbaren Stelle an und schauen sie gemeinsam mit Ihnen an. Erst danach reden wir über die ganze Fläche.
- Naturstein, Sichtmauerwerk und historischer Putz
- Sockel, Gesimse, Höfe und Eingangsbereiche im Altbestand
- Weiche Fugen und sandende Stellen prüfen, bevor Wasser draufkommt
- Probefläche dort, wo der Untergrund heikel ist
- Was die Substanz gefährdet, lassen wir bleiben

Auflagen und Freigabe
Nicht wir entscheiden, was erlaubt ist
Bei einem geschützten Objekt legt nicht die Reinigungsfirma fest, was gemacht werden darf. Maßgeblich ist, was das Bundesdenkmalamt für Ihr Objekt freigibt. Wir halten vorher schriftlich fest, mit welchem Mittel, welchem Druck und in welcher Reihenfolge wir arbeiten würden, damit Sie das vorlegen können. Kommt eine Einschränkung zurück, arbeiten wir danach, auch wenn das Ergebnis dadurch zurückhaltender ausfällt. Denn nicht jede alte Fassade wird wieder wie neu: bei ausgewaschenem Stein oder verwitterter Farbfassung bleibt etwas sichtbar. Das sagen wir vor dem Auftrag, nicht danach.
- Vorgesehenes Verfahren schriftlich, bevor es zur Behörde geht
- Freigabe abwarten, dann beginnen
- Auflagen gelten, auch wenn die Arbeit dadurch länger dauert
- Fixpreis vor dem Auftrag, schriftlich
- Eine feste Ansprechperson von der Besichtigung bis zum Schluss
Häufige Fragen
Rund um die Denkmalreinigung
Braucht die Reinigung eine Freigabe?
Bei denkmalgeschützten Objekten sind Veränderungen bewilligungspflichtig. Ob eine Reinigung darunterfällt, hängt vom Verfahren ab. Die Freigabe holt der Eigentümer beim Bundesdenkmalamt ein. Wir beschreiben Ihnen dafür schriftlich, was wir vorhaben, und arbeiten dann genau in diesem Rahmen.
Kommt an eine alte Fassade der Hochdruckreiniger?
In der Regel nicht. Weicher Kalkmörtel, offene Fugen und sandender Stein vertragen keinen Druck, und was dabei wegfliegt, ist dauerhaft weg. Wir arbeiten mit so wenig Druck wie möglich und lassen dem Mittel Zeit. Wie wir Putzfassaden der letzten Jahrzehnte reinigen, steht auf der Seite Fassadenreinigung.
Was ist mit Sandstrahlen oder Trockeneis?
Beides setzen wir in der Industriereinigung ein, nicht an historischer Substanz. Der Abtrag lässt sich dort nicht rückgängig machen. Wäre an Ihrem Objekt so ein Verfahren nötig, sagen wir Ihnen das, statt es zu versuchen.
Was kostet eine Denkmalreinigung?
Das hängt von Material, Zustand der Oberfläche, Fläche, Höhe und dem freigegebenen Verfahren ab. Wir sehen uns das Objekt an und legen vor dem Auftrag einen Fixpreis.
Machen Sie auch Steinergänzung oder Restaurierung?
Nein. Wir reinigen. Steinergänzung, Fugensanierung und Restaurierung sind eigene Berufe mit eigener Ausbildung. Wenn an Ihrem Objekt mehr nötig ist als eine Reinigung, sagen wir Ihnen das bei der Besichtigung.
Einsatzgebiet
Denkmalreinigung in OÖ und Salzburg
Schwerpunkt ist das Innviertel rund um Braunau am Inn, dazu fahren wir in ganz Oberösterreich und ins Land Salzburg. Zur Besichtigung kommen wir auch dann, wenn am Ende vielleicht nur ein Teil der Fläche gereinigt wird.
Oberösterreich
Braunau am Inn · Ried im Innkreis · Schärding · Vöcklabruck · Grieskirchen · Eferding · Linz · Linz-Land · Urfahr-Umgebung · Wels · Wels-Land · Steyr · Steyr-Land · Kirchdorf an der Krems · Gmunden · Perg · Freistadt · Rohrbach
Land Salzburg
Stadt Salzburg · Salzburg-Umgebung (Flachgau) · Hallein (Tennengau) · St. Johann im Pongau (Pongau) · Zell am See (Pinzgau) · Tamsweg (Lungau)
Ihr Bezirk ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich die Anfahrt für Ihr Objekt ausgeht.
Angebot für Ihr denkmalgeschütztes Objekt
Wir sehen uns das Objekt vor Ort an: Material, Zustand der Oberfläche, Fläche, Höhe und Zugang. Daraus wird der Fixpreis, dazu die schriftliche Beschreibung des Verfahrens für die Freigabe. Das Angebot kostet nichts und verpflichtet zu nichts.