Hausbetreuung & Winterdienst
Wir halten Ihre Wohnanlage in Schuss – Stiegenhaus, Außenanlage, Grünflächen. Und im Winter räumen und streuen wir.

Drinnen und draußen
Alles rund ums Objekt
Wir betreuen Ihre Wohnanlage laufend – vom Stiegenhaus bis zur Außenanlage. Parkplätze und Vorplätze reinigen wir bei Bedarf mit der Kehrmaschine, dazu Grünflächen und Gärten.
- Stiegenhaus, Lift und Gemeinschaftsräume
- Parkplätze und Vorplätze mit der Kehrmaschine
- Müllplatz, Fahrradkeller und Tiefgarage
- Rasen mähen, Hecken und Bäume schneiden, Laub

Im Winter
Schnee räumen und streuen
Wenn es schneit, sind wir früh da. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht, bevor die ersten Bewohner unterwegs sind.
- Schnee räumen vor dem ersten Weg
- Streuen gegen Glatteis
- Nach der Räum- und Streupflicht
- Bereitschaft auch früh morgens

Für Hausverwaltungen
Ein verlässlicher Partner vor Ort
Wir arbeiten eng mit Hausverwaltungen zusammen und sind Ihre Hände am Objekt – vom Liftwart bis zum Anbringen von Aushängen. Eine feste Ansprechperson kümmert sich um alles Weitere.
- Feste Ansprechperson für die Verwaltung
- Liftwart-Dienste
- Aushänge der Hausverwaltung anbringen
- Nach Vereinbarung regelmäßig
Was Hausbetreuung eigentlich umfasst
Hausbetreuung heißt: Jemand kümmert sich laufend um das Objekt, ohne dass eine der Parteien im Haus daran denken muss. Wir kommen in festen Abständen, reinigen Stiegenhaus und Gemeinschaftsflächen, halten die Außenanlage in Ordnung und räumen im Winter. Sinnvoll ist das vor allem dort, wo mehrere Parteien zusammenwohnen – sonst entsteht schnell Streit darüber, wer diese Woche dran ist. Was wir übernehmen, steht vorher im Leistungsverzeichnis, und dazu gibt es einen festen Preis.
Das Stiegenhaus im Detail
Im Stiegenhaus bleibt es nicht beim Boden. Die Fenster im Treppenhaus und in den Gängen putzen wir mit, Teppichläufer und Sauberlaufmatten werden gesaugt und bei Bedarf nass gereinigt. Handläufe, Geländer, Lichtschalter und Türgriffe wischen wir ab. Größere Steinbodenflächen reinigen wir mit der Maschine, in engen Häusern von Hand.
Waschküche, Trockenraum und Kellergänge
- Waschküche und Trockenraum: Boden wischen, Ablagen und Fensterbänke abwischen
- Kellergänge und Abstellbereiche: kehren, Spinnweben entfernen
- Fensterflächen in Keller- und Nebenräumen
- Wäschespinnen- und Trockenraumbereich freihalten
Carports, Zufahrten und Splittkehrung im Frühjahr
- Carports und offene Stellplätze kehren
- Zufahrten und Einfahrten sauber halten
- Splitt im Frühjahr zusammenkehren und entsorgen
- Randsteine und Pflasterfugen von Bewuchs freihalten
Winterdienst: womit gestreut wird und welche Flächen dazugehören
Gestreut wird nach Fläche: Auf Gehsteigen, Hauszugängen und Außenstiegen nehmen wir Splitt, auf Zufahrten und Rampen bei Eis auch Salz. Welche Flächen wir räumen – Gehsteig, Hauseingang, Weg zum Müllplatz, Zufahrt, Tiefgaragenrampe – halten wir vorab schriftlich fest, damit im Jänner niemand rätselt. Den Splitt kehren wir im Frühjahr wieder zusammen und entsorgen ihn.
Räum- und Streupflicht nach § 93 StVO: 6 bis 22 Uhr
Wer im Ortsgebiet eine Liegenschaft besitzt, muss den Gehsteig entlang des Grundstücks von 6 bis 22 Uhr von Schnee freihalten und bei Glatteis streuen – das steht in § 93 StVO. Gibt es keinen Gehsteig, gilt ein drei Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand. Diese Pflicht können Sie an uns übergeben. Bei Schneefall kontrollieren wir früh, räumen vor 6 Uhr und halten die Einsätze fest, damit Sie im Streitfall etwas vorlegen können.
Für wen wir arbeiten
Wir betreuen Objekte von Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und privaten Eigentümern mit Mietwohnungen. Bei Verwaltungen übernehmen wir mehrere Objekte parallel und rechnen je Objekt getrennt ab. Ein Haus mit vier Parteien ist uns genauso recht – da kommen wir seltener, dafür zu festen Terminen.
Einzelne Wohnungen reinigen wir ebenfalls – siehe Privathaushalte.
Grünanlagen, Spielplatz und Gemeinschaftsgarten
- Rasen mähen samt Kanten, Schnittgut abtransportieren und entsorgen
- Hecken und Sträucher schneiden, Bäume auslichten
- Spielplatz und Gemeinschaftsgarten kontrollieren und sauber halten
- Laub im Herbst zusammenrechen und wegführen
- Bewuchs auf Pflasterflächen und in Fugen entfernen
Häufige Fragen
Rund um die Hausbetreuung
Übernehmt ihr die Räum- und Streupflicht?
Ja. Wir räumen und streuen rechtzeitig, damit die Verkehrssicherungspflicht erfüllt ist.
Wie oft wird das Stiegenhaus gereinigt?
Je nach Anlage und Nutzung – meist wöchentlich. Den Rhythmus legen wir gemeinsam fest.
Auch für einzelne Wohnanlagen?
Ja, von der kleinen Anlage bis zum großen Objekt. Auch für Hausverwaltungen.
Was kostet Hausbetreuung?
Das hängt von Größe und Umfang ab. Sie bekommen vorab einen Fixpreis.
Bis wann muss im Winter geräumt und gestreut sein?
Im Ortsgebiet gilt nach § 93 StVO die Zeit von 6 bis 22 Uhr. Wir sind vorher da, damit der Gehsteig frei ist, bevor die ersten Bewohner aus dem Haus gehen.
Wer haftet, wenn jemand vor dem Haus stürzt?
Grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft. Wenn Sie den Winterdienst an uns übergeben, übernehmen wir die vereinbarten Flächen und halten die Einsätze fest. Was wir räumen und streuen, steht im Vertrag.
Streut ihr Salz oder Splitt?
Auf Gehsteigen, Zugängen und Außenstiegen Splitt. Auf Zufahrten und Rampen bei Eis auch Salz. Im Frühjahr kehren wir den Splitt zusammen und entsorgen ihn.
Kann man den Winterdienst allein buchen, ohne Hausbetreuung?
Ja. Viele Kunden buchen nur die Schneeräumung für die Saison. Am besten fragen Sie im Herbst an, dann ist die Tour noch nicht voll.
Reinigt ihr auch Fenster, Teppiche und die Waschküche im Haus?
Ja. Treppenhausfenster, Teppichläufer, Waschküche, Trockenraum und Kellergänge nehmen wir in den Reinigungsplan auf. Wie oft, legen wir gemeinsam fest.
Kommt immer dieselbe Person ins Haus?
In der Regel ja. Unser Team ist klein, Sie haben eine feste Ansprechperson und sehen meist dieselben Leute am Objekt. Schlüssel werden übergeben und protokolliert.
Einsatzgebiet
Hausbetreuung in ganz OÖ und Salzburg
Schwerpunkt Innviertel rund um Braunau. Dazu Linz, Wels, Steyr und das Land Salzburg.
Oberösterreich
Braunau am Inn · Ried im Innkreis · Schärding · Vöcklabruck · Grieskirchen · Eferding · Linz · Linz-Land · Urfahr-Umgebung · Wels · Wels-Land · Steyr · Steyr-Land · Kirchdorf an der Krems · Gmunden · Perg · Freistadt · Rohrbach
Land Salzburg
Stadt Salzburg · Salzburg-Umgebung (Flachgau) · Hallein (Tennengau) · St. Johann im Pongau (Pongau) · Zell am See (Pinzgau) · Tamsweg (Lungau)
Ihr Bezirk ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich die Anfahrt für Ihr Objekt ausgeht.
Angebot für Ihre Hausbetreuung
Wir sehen uns Ihr Objekt an und legen ein Angebot mit Fixpreis. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.